Auszeichnung wissenschaftlicher Leistungen durch die Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues e.V.
§ 1 Die Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues zeichnet im Rahmen ihrer regelmäßigen Jahrestagung besondere Leistungen jüngerer Wissenschaftler aus, die auf den von den Mitglieder der Gesellschaft vertretenen Wissenschaftsgebieten erbracht wurden.
§ 2 Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis von Euro 1500 verbunden und soll im Regelfall jährlich für eine Arbeit vergeben werden.
§ 3 Vorschläge zur Preisverleihung können dem Vorstand von jedem Mitglied der Gesellschaft bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für die Preisvergabe des laufenden Jahres gemacht werden.
§ 4 Für die Auswahl der auszuzeichnenden Arbeit ist eine fachliche Begutachtung erforderlich. Hierzu werden vom Vorstand unabhängige Gutachter aus dem Kreis der Mitglieder der Gesellschaft um vergleichende Beurteilungen der Vorschläge gebeten. Das vorschlagende Mitglied sollte bereits eine ausführliche Begründung dem Vorschlag beifügen.
§ 5 Der Vorstand der Gesellschaft entscheidet auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten über die Preisvergabe.